Abbuchung

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Abbuchung

Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich im Februar, die Nutzungsgebühren zum Zeitpunkt der Anmeldung oder zu Saisonbeginn per Lastschriftverfahren eingezogen.

Die  Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft und die Inanspruchnahme von gebührenpflichtigen Leistungen.

Über die fälligen Beiträge und Gebühren werden keine gesonderten Rechnungen ausgestellt.

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