Arbeitsleistungen

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Arbeitsleistungen

Mit Arbeitsleistungen in begrenzter Höhe kann ein Vereinsmitglied für bestimmte Gebührenarten einen Teil der Gebühren als Eigenleistung erbringen.

Auf die Hallen-, Liegeplatz- und Crewgebühren können je Jahr und Mitglied maximal 10 Stunden Arbeitsleistung als Eigenleistung angerechnet  werden. Die zu vergebenden Arbeiten werden den Mitgliedern von den zuständigen Abteilungsleitern angeboten. Arbeitsleistungen können unabhängig vom Standort erbracht werden, d.h. ein Crewmitglied kann Arbeitsleistung im oder für den Vereinshafen Ohé erbringen, ein Hallenlieger könnte Tätigkeiten am Clubgelände am Nievenheimer See übernehmen usw. Ein Anspruch der Mitglieder gegenüber dem Verein auf ein Angebot angemessener Arbeit ist nicht gegeben.

Die erbrachte Arbeitsleistung wird von den zuständigen Abteilungsleitern auf dem Auftragsbogen für den Arbeitseinsatz schriftlich bestätigt. Der Auftragsbogen wird  vom Mitglied zur Anerkennung des Gebührenanteils als Eigenleistung bis zum 31.12. jeden Jahres bei der Geschäftsstelle eingereicht. Der Betrag wird bis spätestens bis zum 31.5. des Folgejahrs auf die dem Verein bekannte Bankverbindung überwiesen.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. 

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