Sportbootführerschein See

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Der amtliche Sportbootführerschein See (SBF-See) ist die amtliche Erlaubnis für Segler und Motorbootfahrer, die ein Sportboot mit mehr als 3,68 kW Leistung auf den Seeschifffahrtsstraßen führen wollen.

Zur Erlangung der amtlichen Erlaubnisse SBF-Binnen und SBF-See sind die körper­liche Tauglichkeit durch Vorlage eines „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführer­scheinbewerber“ und die Zuverlässigkeit durch Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines oder eines Füh­rungszeugnisses nachgewiesen werden.

Die praktische Ausbildung findet in Kooperation mit einer Yacht­schule im Rheinauhafen in Köln statt. Die theoretische und prak­tische Prüfung incl. kleiner Navigationsaufgabe wird an einem Tag, normalerweise Ende Januar durchgeführt.

Kursbeginn für die Theorie SBF-See in Leverkusen ist im Oktober 2011.

 

Offizielles:
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen

Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).

Zulassung:

  • ab 16 Jahren
  • Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“
  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses/Verzicht bei Minderjährigen)

Prüfung:
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen in freier Beantwortung und ggf. einer mündlichen Prüfung.
Ausreichende Kenntnisse

  • der Navigation
  • der Seemannschaft
  • des Seeschifffahrtsrechts
  • der Wetterkunde
  • der Fahrzeugführung

sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Anmeldung zur Prüfung:

Anmeldeformular

Weißer Vordruck

1 Lichtbild          

38 x 45 mm, Halbprofil, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als ein halbes Jahr, auf der Rückseite mit Vor- und Nachnamen

Ärztliches Zeugnis   

Grüner Vordruck  

Kopie Kfz-Führerschein
 

Beglaubigt oder polizeiliches Führungszeugnis, wenn kein Führerschein vorhanden. Entfällt für Jugendliche unter 18 J. 

Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren:
Einverständnis des gesetzlichen Vertreters      Vordruck mit Unterschrift der Eltern

Wiederholung von Teilprüfungen erst nach Ablauf von vier Wochen möglich, gesamte Prüfung muss innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen sein.
 

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