Yacht-Club Bayer Leverkusen e.V.
Geschäftsordnung
Stand 10.10.2011
§ 1 Geschäftsführung und Beschlussfassung
- Der Yacht-Club Bayer Leverkusen e.V., im Folgenden genannt YCBL, wird gerichtlich und außergerichtlich durch seine Vorstandsmitglieder vertreten.
- Die Mitglieder des Vorstandes führen die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe des Gesetzes, der Satzung sowie der Geschäftsordnung und des Organisationsplans.
- Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Das Gremium soll sich um Einstimmigkeit bemühen.
- Der Vorstand bedarf eines Beschlusses von mindestens der Mehrheit aller Vorstandsmitglieder bezüglich Willenserklärung von erheblicher Bedeutung, insbesondere
- zum Erwerb von Grundstücken, zur Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Rechten an Grundstücken,
- zum Abschluss, zur Änderung oder Beendigung von Verträgen oder Verpflichtungen, die eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten haben,
- zum Abschluss von Arbeitsverträgen,
- zur Aufnahme oder Gewährung von Darlehen,
- zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Haftungen für Dritte,
- zu Maßnahmen, deren Durchführung eine wesentliche Überschreitung des Haushaltsplans für das laufende Geschäftsjahr zur Folge haben wird.
- Über alle Sitzungen des Vorstandes ist ein Protokoll aufzunehmen, das die Beschlüsse sowie Abstimmungsergebnisse enthält.
§ 2 Aufgabenverteilung und Bereichsleitung
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Aufgabenverteilung
Die Bereiche und die damit verbundenen Aufgaben der einzelnen Mitglieder des Vorstandes werden wie folgt festgelegt.
Vorsitzender
Der Vorsitzende des Vorstandes koordiniert die Vorstandsarbeit.
- Er verantwortet die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
- Er verantwortet die Konzepte zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Vereins.
- Er vertritt den Verein nach innen und außen.
- Er verantwortet die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Kommunikation des Vereins.
Schatzmeister
Der Schatzmeister leitet den Bereich Finanzen.
- Er ist verantwortlich für die Erstellung und Einhaltung des jährlichen Haushaltsplanes.
- Er leitet die Buchführung des Vereins und sorgt dafür, dass durch die Erfassung aller Ausgaben eine größtmögliche Transparenz der aktuellen Kostensituation für jeden einzelnen Bereich des Vereins geschaffen wird. Ferner erstellt er den Jahresabschluss.
- Er verwaltet das Vermögen des Vereins und sorgt für die notwendige Liquidität der Vereinsführung.
- Er leitet und koordiniert alle Versicherungsangelegenheiten.
Obmann Technik
Der Obmann Technik leitet den Bereich Technik. Er ist zuständig für Instandhaltung, Neubeschaffung und Verwaltung von Anlagen und Geräten des Vereins mit dem Ziel, den Mitgliedern - entsprechend Aufgaben und Zielen des Vereins – Gerätschaften, Räume und Ausrüstung für ihre Aktivitäten zur Verfügung zu stellen.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- die Instandhaltung und Verwaltung der Häfen des Vereins mit allen technischen Anlagen und Liegeplätzen,
- die Instandhaltung und Verwaltung der Bootshallen,
- die Instandhaltung und Verwaltung der Werkstätten und Werkzeuge des Vereins,
Sportkoordinator
Der Sportkoordinator leitet den Bereich Sport.
- Er verantwortet und organisiert die sportlichen Aktivitäten des Vereins außerhalb der Jugendabteilung.
- Er ist zuständig für Törnplanung und Beratung für die See gehenden Clubyachten.
- Er sorgt für die Organisation und Moderation der Wintertreffs sowie die Durchführung der Wettbewerbe.
- Er ist zuständig für die Instandhaltung und technische Betreuung des Bootsparks und der zugehörigen Trailer für das Fahrtensegeln und das Crewsegeln des Vereins.
Ausbildungsleiter
Der Ausbildungsleiter leitet den Bereich Ausbildung. Er koordiniert und steuert alle Aktivitäten des Vereins zur Vermittlung der notwendigen Befähigung seiner Mitglieder.
- Er organisiert und steuert alle Ausbildungsmaßnahmen zur Erlangung der vorgeschriebenen Führerscheine und weitergehender Befähigungsnachweise.
- Er erstellt Lehrpläne für die Aus- und Weiterbildung.
- Er hält den Kontakt zu den Organisationen, die Weiterbildungs- und Ausbildungsangebote für Segler bereitstellen und nutzt deren Angebote für den Verein. Er koordiniert die Ausbildung und Weiterentwicklung der Trainer und Übungsleiter sowie der Ausbildungsskipper des Vereins.
Jugendleiter
Der Bereich Jugend bildet im YCBL einen eigenständigen Bereich, der sich gemäß der Jugendordnung des Vereins organisiert. Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die ihr vom Vorstand und der Mitgliederversammlung zugewiesenen Mittel eigenständig. Der Jugendleiter leitet die Jugendabteilung. Er ist für die seglerische Entwicklung und Betreuung der Jugend des Vereins verantwortlich.
- Er initiiert, steuert und verantwortet alle Aktivitäten in diesem Bereich und sorgt damit für das optimale Heranführen des Nachwuchses des Vereins an die Aufgaben und an die Möglichkeiten in allen Bereichen des Segelns und der damit verbundenen Vereinsarbeit.
- Er hält den Kontakt zu nationalen und internationalen Jugendorganisationen und Institutionen mit Angeboten für die Aus- und Weiterbildung der Segler-Jugend und nutzt diese Angebote für den Verein.
- Er ist für die Instandhaltung und technische Betreuung des Jugend-Bootsparks und der zugehörigen Trailer des Vereins zuständig.
- Er sichtet und fördert die Jugend-Talente und führt die Jugend an die seglerischen Aktivitäten des Vereins heran.
- Er organisiert und steuert alle Ausbildungsmaßnahmen zur Erlangung der vorgeschriebenen Führerscheine und weitergehender Befähigungsnachweise für die Jugend.
- Er koordiniert die Ausbildung und Weiterentwicklung der Jugend-Trainer und -Übungsleiter des Vereins.
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Bereichsleitung
Jedes Vorstandsmitglied ist als Bereichsleiter zuständig für die seinem Bereich unter Ziffer 1 zugeteilten Aufgaben. Es gelten die folgenden Grundsätze für die Bereichsleitung.
- Jedes Vorstandsmitglied leitet seinen Bereich im Rahmen der Satzung und im Rahmen dieser GO eigenverantwortlich als geschäftsführender Bevollmächtigter. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann jeder Bereichsleiter seinen Bereich durch Schaffung von Abteilungen organisieren, deren Leiter er in eigener Verantwortung benennt oder abberuft. In den Fällen des § 6 Ziffer 2 der Satzung schlägt er die Leiter dieser von der Mitgliederversammlung geschaffenen Einrichtungen und Abteilungen der Mitgliederversammlung zur Wahl vor. Seine Gesamtverantwortung bleibt davon unberührt. Die aktuelle Abteilungsstruktur ist dem Organisationsplan im Anhang der Geschäftsordnung zu entnehmen.
- Jeder Bereichsleiter ist an die Weisungen des Gesamtvorstandes und an die Beschlüsse der weiteren Organe des Vereins gebunden.
- Über wesentliche Vorgänge in seinem Bereich, insbesondere Maßnahmen und Vorgänge, die rechtlich, wirtschaftlich oder in der Öffentlichkeit für den Verein von besonderer Bedeutung sind, hat jeder Bereichsleiter den Vorsitzenden unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Jeder Bereichsleiter ist im Rahmen seiner Tätigkeit verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Ausgabenpositionen in dem jeweils gültigen Haushaltsplan nicht überschritten werden. Sofern in Ausnahmefällen mit einer Überschreitung einer Position gerechnet werden muss, hat der Bereichsleiter den Vorstand hiervon unverzüglich nach Erkennen der Situation und rechtzeitig vor dem Entstehen von entsprechenden Ausgabeverpflichtungen zu benachrichtigen.
- Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den für verschiedene Aufgabenbereiche zuständigen Bereichsleitern entscheiden die Mitglieder des Vorstandes gemeinsam mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
§ 3 Vorstandssitzungen
- Teilnahmeberechtigt an den Vorstandssitzungen sind die Mitglieder des Vorstandes gem. § 8 Nr. 1 der Satzung. Die von der Mitgliederversammlung gewählten Leiter der Einrichtungen und Abteilungen des Vereins sind zu Vorstandssitzungen einzuladen, wenn die Tagesordnung Punkte enthält, die das ihnen anvertraute Sachgebiet betreffen. Zu diesen Tagesordnungspunkten haben die Leiter der Einrichtungen und Abteilungen Sitz und Stimme im Vorstand.
- Beschlussfähig ist eine Vorstandssitzung dann, wenn mehr als die Hälfte der Bereichsleiter und der Vorsitzende oder ein von ihm für diese Sitzung ernannter Stellvertreter anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Bei Abwesenheit des Vorsitzenden hat der von ihm ernannte Stellvertreter nur einfaches Stimmrecht.
- Über den in Absatz 1 gennannten Personenkreis hinaus können durch den Vorsitzenden sowie durch die Bereichsleiter weitere Personen zur Beratung einzelner Tagesordnungspunkte ohne Stimmrecht hinzugezogen werden.
- Die Leiter der Einrichtungen und die Abteilungsleiter werden zu mindestens zwei Vorstandssitzungen pro Jahr eingeladen und tragen zu ihrem Aufgabenbereich vor.
§ 4 Grundsätze der Haushaltsführung des Vereins
Die folgenden Grundsätze der Haushaltsführung des Vereins sind für alle Bereiche des Vereins verbindlich und sollen eine solide, transparente und wirtschaftliche Vereinsführung möglich machen.
- Das Vermögen des Vereins ist sparsam und wirtschaftlich zu verwalten.
- Die Finanzen sind so zu planen, dass die Erfüllung der Vereinsaufgaben gesichert ist.
- Neben den vereinsrechtlichen Rechenschaftspflichten sind die steuerlichen Aufzeichnungspflichten zu erfüllen.
- Alle Mittel sind ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke zu verwenden.
- Die Ansammlung von Zweckvermögen sowie die Bildung von Rücklagen ist nur unter der Beachtung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorschriften zulässig.
- Die Vereinskasse wird als zentrale Buchungsstelle verwaltet. Zahlungen werden nur geleistet, wenn ordnungsgemäße Belege vorliegen.
- Belege müssen den Tag der Ausgabe, den Betrag und den Verwendungszweck enthalten. Die sachliche Berechtigung der Ausgabe ist durch den zuständigen Bereichsleiter schriftlich zu bestätigen.
- Der Zahlungsverkehr ist in allen Bereichen möglichst bargeldlos und grundsätzlich über die Bankkonten des Vereins abzuwickeln.
§ 5 Haushaltsplan
- Der Haushaltsplan bildet die Grundlage für die Finanzführung des Vereins.
- Der Haushaltsplan wird vom Schatzmeister in Abstimmung mit den Bereichsleitern erstellt, vom Vorstand beschlossen und der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel sind zweckgebunden.
- Es dürfen keine Ausgaben getätigt werden, die nicht im Haushaltsplan des jeweiligen Geschäftsjahres veranschlagt oder durch entsprechenden Beschluss des Vorstandes gedeckt sind.
§ 6 Bereichshaushalte
- Die Bereiche legen bis zum 30.11. eines jeden Jahres dem Vorstand einen eigenen Haushaltsentwurf für das Folgejahr vor.
- Der Vorstand entscheidet über die Anträge der Bereiche nach den besonderen Zielsetzungen des Vereins und den damit verbundenen Finanzierungsschwerpunkten unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel.
- Sobald der Haushaltsplan vom Vorstand verabschiedet und von der Mitgliederversammlung genehmigt ist, kann jeder Bereich über die ihm zugewiesenen Mittel auf der Grundlage dieser GO verfügen.
- Die Bereiche und Abteilungen können kein eigenes Vermögen bilden. Sämtliche erwirtschafteten Erträge, auch die von einem Bereich oder einer Abteilung alleine erwirtschafteten Erträge, stehen grundsätzlich dem Verein zu und sind dem Vorstand mitzuteilen.
§ 7 Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten / Zeichnungsberechtigungen
Das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten darf in Angelegenheiten des § 1 Ziffer 4 erst nach Beschluss des Vorstandes erfolgen. Im Übrigen wird das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten wie folgt geregelt:
- Bereichsleiter können im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes des jeweiligen Bereichs Rechtsverbindlichkeiten bis zu einem Höchstbetrag von € 500,00 pro Ereignis alleine eingehen. Bei Beträgen über € 500,00 bis € 1000,00 ist die schriftliche Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich. Darüber hinaus gehende Beträge bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Schatzmeisters oder des Vorsitzenden.
- Für nicht im Haushaltsplan des Bereichs vorgesehene Angelegenheiten dürfen Rechtsverbindlichkeiten nur vom Bereichsleiter gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dem Vorsitzenden eingegangen werden.
- Der Vorsitzende und der Schatzmeister können in allen satzungsgemäßen Angelegenheiten und unter Berücksichtigung der Grundsätze von § 1 Ziffer 4 gemeinsam unbegrenzt Rechtsverbindlichkeiten eingehen.
§ 8 Kostenerstattung
- Den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern des Vereins werden tatsächlich angefallene Auslagen, die für die Führung des übernommenen Amts erforderlich und angemessen sind, auf Antrag erstattet (Grundlage: §670 BGB). Hierzu zählen zum Beispiel Reise- und Verpflegungskosten, Post- und Telefonspesen. Erstattet werden die belegten tatsächlich angefallenen Kosten.
Für Fahrten mit dem eigenen PKW gelten folgende km-Pauschalen:
- PKW ohne Anhänger: 0,20 € / km
- PKW mit Anhänger: 0,30 € / km
- Für die praktische Ausbildung im Seesegeln gelten pro Ausbildungsveranstaltung folgende Erstattungsregeln:
- Skipper: Reisekostenzuschuss in Höhe der nachgewiesenen Kosten, maximal 100 €; Befreiung von der Kojengebühr
- Co-Skipper (sofern er nicht zu den Auszubildenden gehört): Reisekostenzuschuss in Höhe der nachgewiesenen Kosten, maximal 100 €; Kojengebühr ermäßigt um 50%.
- Skipper und Co-Skipper erhalten ihren Beitrag zur Bordkasse erstattet, soweit es sich um Betriebskosten handelt (z.B. Liegegeld, Sprit)
- Für den Jugendbereich gelten folgende Erstattungsregeln:
- Fahrtkosten für Übungsleiter werden entsprechend Ziffer 2 erstattet. Es werden die gefahrenen Kilometer vom Wohnort zum Veranstaltungsort als Berechnungsgrundlage genommen.
- Die Fahrtkostenerstattung erfolgt bei Regattabetreuung und auswärtigen Trainingsveranstaltungen nur dann, wenn im Rahmen der Betreuung auch der Team- und/oder Bootstransport von Jugendlichen des YCBL beinhaltet ist. Es werden die gefahrenen Kilometer vom Wohnort als Berechnungsgrundlage genommen.
- Übernachtungskosten werden bei mehrtägigen Regattaveranstaltungen bis maximal 36€ pro Nacht erstattet.
- Der Anspruch auf Kostenerstattung kann nur innerhalb von 6 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden.
§ 9 Gebührenerstattung
- Auf die Hallen-, Liegeplatz- und Crewgebühren können je Jahr, Mitglied und Gebührenart maximal 10 Stunden Arbeitsleistung als Eigenleistung angerechnet werden. Die zu vergebenden Arbeiten werden den Mitgliedern von den zuständigen Abteilungsleitern angeboten.
- Eigenleistungen für Gebühren können unabhängig vom Standort erbracht werden, d.h. ein Crewmitglied kann Tätigkeiten im oder für den Vereinshafen Ohé erbringen, ein Hallenlieger könnte Tätigkeiten am Clubgelände am Nievenheimer See übernehmen usw. Ein Anspruch der Mitglieder gegenüber dem Verein auf ein Angebot angemessener Arbeit ist nicht gegeben.
- Die erbrachte Eigenleistung wird von den zuständigen Abteilungsleitern bestätigt und durch Ausgabe von Schecks belegt. Die Schecks sind vom Mitglied der Geschäftsstelle zwecks Anerkennung des Gebührenanteils als Eigenleistung bis zum 31.12. jeden Jahres einzureichen. Der entsprechende Gebührenanteil in Höhe von 8€ je anerkannter Stunde Eigenleistung, maximal 10 Stunden pro Jahr und Gebührenart, wird bis spätestens 30.5. des Folgejahrs auf die dem Verein bekannte Bankverbindung erstattet. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
§ 10 Zuschüsse
Der Yacht-Club Bayer Leverkusen e. V. möchte die leistungsorientierten Wettsegelaktivitäten der jugendlichen Mitglieder und Mitglieder in der Ausbildung fördern und insbesondere die Ausübung des Regattasports unterstützen, mit dem Ziel der Teilnahme an nationalen und internationalen Regatten und Meisterschaften und der Qualifikation in der Rangliste der jeweiligen Klasse. Zuschüsse erhalten nur Mitglieder des YCBL und sofern sie für den Verein starten.
Auf Antrag beim Jugendleiter können bezuschusst werden:
- Teilnahmegebühr (z.B. Meldegeld) 100% für alle Meisterschaften, Ranglistenregatten und Trainingsveranstaltungen auf die nachgewiesenen Kosten und bei nachgewiesener Teilnahme an der Veranstaltung.
- Talentförderung: Veranstaltungskostenzuschuss bei besonders förderungswürdigen Segeltalenten, z.B. im Nachwuchskader des Segelverbandes und Beteiligung an Bootsmaterial mittels eines Fördervertrages, auf Antrag der Segler.
- Fahrtkostenzuschuss für Jugendmannschaften zu Veranstaltungen innerhalb des Rahmentrainingsplans der Klasse.
Der Antrag soll bis zum 30.11. des Jahres beim Jugendleiter eingereicht werden.
§ 11 Vergütung / Entlohnung
- Gemäß §8 Ziffer 6 der Satzung ist der Vorstand berechtigt, zur Durchführung der Vereinsziele haupt- und nebenamtlich beschäftigte Personen einzustellen. Arbeitszeit und Entlohnung regeln individuelle Arbeitsverträge.
- Für die Vergütung von Übungsleitern gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
- Übungsleiter mit Lizenz erhalten einen Vertrag als „Freier Mitarbeiter“. Das Honorar pro Stunde ist Vereinbarungssache und richtet sich nach der Qualifikation des Übungsleiters.
- Übungsleiter ohne Lizenz (z.B. Sportassistenten, erfahrene Vereinsmitglieder) erhalten 8€ pro Stunde, maximal 80€ pro Kurs bzw. Aktivität.
- Das Honorar wird auf Basis von Honorarabrechnungen ausgezahlt, die vom Übungsleiter eingereicht und von einem Abteilungs- oder Bereichsleiter abgezeichnet werden. Aus der Honorarabrechnung sollen Ort, Dauer und Inhalt der absolvierten Übungseinheit hervorgehen.
- Die Regattabetreuung im Rahmen der Übungsleitertätigkeit ist begrenzt auf 5 Std./Tag und wird nur für Trainer ab TC-Qualifikation gewährt.
- Gemäß §8 Ziffer 7 der Satzung kann den grundsätzlich ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des Vorstands und Leitern der Abteilungen eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt werden („Ehrenamtspauschale“). Der YCBL regelt diese Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wie folgt:
- Die Mitglieder des Vorstands gemäß Satzung §8 Ziffer 1 erhalten keine Aufwandsentschädigung.
- Die Leiter der Abteilungen erhalten 160€ pro Jahr.
- Kassenprüfer erhalten je Prüfung 50€.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 10.10.2011 durch Beschluss des Vorstandes in Kraft. Sie ersetzt zum gleichen Zeitpunkt alle bis dahin geltenden, die Vorstandsarbeit betreffenden Beschlüsse.
Anhang: Organisationsplan
| Bereich | Verantwortlich | Abteilungen |
|---|---|---|
| Vorsitz | Vorsitzender | Öffentlichkeitsarbeit |
| Veranstaltungen | ||
| Finanzen | Schatzmeister | Versicherungen |
| Sport | Sportkoordinator | Fahrtensegeln |
| Bootswart Therban | ||
| Crewsegeln | ||
| Projektleiter Junioren | ||
| Technik | Obmann Technik | Hafenwart Ohe |
| Hafenwart Nievenheim | ||
| Hallenwart Dormagen | ||
| Zeugwart Jollen (1) | ||
| Zeugwart Jollen (2) | ||
| Ausbildung | Ausbildungsleiter | Grundausbildung |
| Fortbildung | ||
| Vereinsjugend | Jugendleiter | Klassenobmann 420er |
| Klassenobmann Laser | ||
| Klassenobmann Opti | ||
| Fortbildung Jugend |





