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Vereinsleben mit Corona

Endlich Saisonstart - aber wir müssen die Regeln der Behörden einhalten

Hier erhaltet ihr unseren Maßnahmenkatalog, den wir mit dem Ordnungsamt Dormagen abgestimmt haben. In diesem seht ihr, was ihr machen müsst, um die Vorschriften auf unserem Vereinsgelände einzuhalten. Die Vorschriften müsst ihr beim Segeln und an Land einhalten. Wir möchten erreichen, dass ihr segeln könnt, euch sportlich betätigen könnt und euch dabei nicht mit Corona ansteckt.

1. Grundsätzliche Regeln • Ihr müsst einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, wenn nicht

folgendes zutrifft: 1. ausschließlich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, 2. ausschließlich um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften, 3. um die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger

Personen, 4. um zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen oder 5. in allen übrigen Fällen um eine Gruppe von höchstens zehn Personen Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 gilt unabhängig davon, ob die Betroffenen

in häuslicher Gemeinschaft leben; Umgangsrechte sind uneingeschränkt

zu beachten.

  • Ihr dürft das Vereinsgelände nur betreten, wenn ihr keine Corona typischen Krankheitssymptome habt und wenn ihr in den letzten zwei Wochen keinen Kontakt zu infizierten Personen hattet.

  • Zur Anwesenheitskontrolle hängt ein Briefkasten am See, hier werft ihr einen Zettel mit eurem Vornamen, Namen, Datum, Ankunfts- und Abfahrtszeit ein.

  • Es dürfen höchstens zwei Boote gleichzeitig je Steg auf- oder abgebaut werden.

2. Das Gelände dürft ihr nur zu folgenden Zwecken betreten

  • wenn ihr segeln möchtet

  • wenn ihr euch in die Pflege und Wartung von Material und Anlagen einbringt

  • Kinder unter 14 Jahren, die zum Segeln kommen, dürfen durch eine erwachsene Begleitperson begleitet werden.

  • Der Aufenthalt zu anderen Zwecken ist verboten.


3. Hygienevorschriften

  • Händedesinfektionsmittel steht für euch zur Benutzung im Eingangsbereich bereit.

  • Toilettenbenutzung: Bitte desinfiziert nach jeder Toilettennutzung sparsam die Toilette. Diese müsst ihr sauber und ordentlich hinterlassen

  • An den Toiletten sind Seife, Einmalhandtücher und Händedesinfektionsmittel für euch zur Benutzung bereitgestellt. Bitte achtet auf den ausgehängten Hygieneplan.

  • Sportgeräte (Boote inkl. Zubehör), die ihr benutzt habt, müsst ihr anschließend reinigen.

  • Alle SeglerInnen müssen beim Segeln Handschuhe tragen.


4. Crewsegeln

  • Bevor ihr das Gelände zum Crewsegeln betreten dürft, müsst ihr euch vorher über die Mailadresse crew@ycbl.de anmelden. Bitte gebt bei eurer Anmeldung euren Wunschtermin und die gewünschte Bootsklasse an. Nachdem ihr euch angemeldet habt, bekommt ihr von der Geschäftsstelle eine Bestätigung für euer Zeitfenster, an dem ihr segeln dürft. Dieses Zeitfenster müsst ihr unbedingt einhalten.

  • Du kannst das Boot für 2,5 h buchen. Die Vergabe erfolgt im 15 min Raster, damit sichergestellt ist, dass nicht zwei Boote gleichzeitig am Steg auf- oder abgebaut werden.

  • Zwischen den Buchungen gönnen wir den Booten 30 min Pause. Diese weiteren Regeln müsst ihr beim Crewsegeln einhalten:

    • Auf dem Boot gelten die gleichen Regeln wie an Land (siehe Grundsätzliche Regeln erster Absatz).

    • Ihr dürft die folgenden Bootsklassen segeln: 1. BM 2. Polyvalk 3. Falcon 4. Laser

    • Es dürfen höchstens zwei Boote gleichzeitig am Steg auf- oder abgebaut werden.

    • Jede Person oder Crew baut ihr Boot immer vollständig ab.

    • Die Person oder Crew reinigt das Boot gründlich mit Schrubber und Wasser.

5. Eigner

  • Auch als Eigner dürft ihr das Vereinsgelände nur betreten, wenn ihr segeln möchtet oder wenn ihr Pflege- oder Wartungsarbeiten durchführen möchtet.

  • Eigner können ohne Terminabsprache ihre Boote nutzen.

  • Auf dem Boot gelten die gleichen Regeln wie an Land (siehe Grundsätzliche Regeln erster Absatz).

  • Ihr müsst beim Vorbereiten des Bootes und beim Slippen die Abstandsregeln aus dem ersten Absatz (also unter 1. “Grundsätzliche Regeln”) beachten.

  • Ihr dürft mit Transportfahrzeugen und Trailern nur zum ab- / aufladen des Bootes auf unser Vereinsgelände fahren. Ihr müsst selbst darauf achten, dass sich nur ein Gespann auf dem Vereinsgelände befinden. Bitte seht vor dem Befahren des Geländes nach, ob dort schon ein Trailer oder ein Transportfahrzeug steht.

  • Zugfahrzeuge und Trailer müssen oben auf dem Parkplatz geparkt werden und dürfen nicht auf dem Vereinsgelände abgestellt werden.


6. Jugend Das Jugendtraining in allen Bootsklassen beginnt ebenfalls. Die Klassenobleute organisieren das Training oder bestimmen einen Vertreter, der die Trainingsgruppe organisiert. Das Training beginnt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die Kinder und Jugendlichen trainieren in zwei Kleingruppen von jeweils vier Kindern. Die Kleingruppen beginnen und beenden ihr Training mit einem Versatz von 45 Minuten. Damit ist gewährleistet, dass an Land die Abstandsregeln eingehalten werden können. Jede Kleingruppe hat einen Trainer. Die beiden Trainer kooperieren auf dem Wasser.

  • Die Trainer achten zusammen mit einer weiteren Aufsichtsperson als Landteam darauf, dass die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

  • Die Obleute informieren die Eltern bzw. die/der Jugendlichen Segler über den Trainingsbeginn.

  • Die Segler bzw. die Eltern müssen sich vorab schriftlich bei den Obleuten zum Trainingstermin anmelden. Diese teilen die Plätze zu.

  • Die Eltern müssen ihre Kinder unbedingt zu den angegebenen Zeiten pünktlich abholen. Nach dem Training müssen sie das Vereinsgelände zügig verlassen. Die Kinder müssen umgezogen in Segelkleidung zum See kommen. Die Kinder und Jugendlichen nutzen die Umkleiden beim Training nur im Ausnahmefall und zum Abstellen ihrer persönlichen Sachen. Da die Umkleide nur von maximal zwei Personen betreten werden darf, ist dieses Vorgehen nötig, damit es nicht zu langen Warteschlangen vor der Umkleide und einer Verzögerung des Trainingsbetriebes kommt. Für ein sicheres Umziehen sorgt in diesem Fall die zusätzliche Aufsichtsperson.


Stand 31. Mai 2020 Die Lockerungsmaßnahmen sind unter der Voraussetzung erlaubt, solange im Landkreis nicht mehr als 50 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gemeldet werden. Und natürlich auch nur dann, wenn wir uns alle an die Verhaltensregeln halten! Bei Verstößen kann das Ordnungsamt Bußgelder sowohl gegen den Vereinsvorstand als auch gegen die betreffende Einzelperson verhängen.


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